Berufsaussichten Bautechnik und Berechtigungen
Berechtigungen nach Abschluss der höhere Abteilung Bautechnik bzw. des Kollegs/Aufnahmsprüfung:
- Abgeschlossene Berufsausbildung mit EU – DIPLOMNIVEAU
- Studienberechtigung für UNIVERSITÄTEN, AKADEMIEN und FACHHOCHSCHULEN
- Anrechenbarkeit bei facheinschlägigen Fachhochschulen bis zu einem Jahr
- Ingenieurtitel nach 3 Jahren Praxis
! mit Gleichstellung Bachelor (NQR 6) ! - Berechtigung zum Betreiben eines Planungsbüros nach 5 Jahren Berufspraxis
- Entfall von Prüfungsteilen (Modul 1) bei der Baumeister- und Zimmermeisterprüfung
- Selbstständige Ausübung reglementierter Berufe:Mit Praxisnachweis: Wärme, Kälte, Schall und Branddämmer; Denkmal, Fassaden- und Gebäudereiniger.Nach erfolgreich bestandener Befähigungsnachweisprüfung: Baumeister, Bau-, Brunnen-, Zimmer- und Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeuger und Terrazzomacher, Technisches Büro, Stukkateure und Trockenausbauer.
Berechtigungen nach Abschluss Fachschule:
- Bautechniker mit Lehrabschlussgleichstellung zu Maurer
- Berechtigung zum Besuch eines 2,5-jährigen Aufbaulehrganges Bautechnik, der mit der Reife- und Diplomprüfung abschließt. Damit erlangt man als AbsolventIn Universitätsreife und Ingenieurberechtigung.
- Zugang zur Berufsreifeprüfung
- Erleichterter Zugang zu Meisterprüfungen: z.B:
Baumeisterprüfung:
– Umfang: Modul 1 mit Bautechnischen Grundlagen, Bautechnologie 2,
sowie Module 2 und 3 (Bautechnologie 1 entfällt)
-Anmeldung Baumeistergewerbe nach 6 Jahren Praxis möglich.
Zimmermeisterprüfung:
– Umfang: Modul 1 mit Bautechnologie 1 und 2,
sowie Module 2 und 3 - Ausübung der Freien Gewerbe „Abdichter gegen Feuchtigkeit und Druckwasser“, „Betonwarenerzeuger“, „Lohnzeichenbüro“ „Asphaltierer“ sowie weiterer freier Gewerbe ab der Volljährigkeit möglich!
- Ausübung von Teilgewerben:
Betonbohren und -schneiden: nach 1-jähriger fachlicher Tätigkeit
Erdbau: Nach mindestens 2-jähriger fachlicher Tätigkeit - Erleichterungen für die Erlangung der Berechtigung zur Ausübung der Handwerke „Bodenleger“, „Pflasterer“, „Dachdecker“, „Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer“, „Stukkateure und Trockenausbauer“, „Fassaden- und Gebäudereiniger“.