Berufsaussichten Bautechnik und Berechtigungen

Berechtigungen nach Abschluss der höhere Abteilung Bautechnik bzw. des Kollegs/Aufnahmsprüfung:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung mit EU – DIPLOMNIVEAU
  • Studienberechtigung für UNIVERSITÄTEN, AKADEMIEN und FACHHOCHSCHULEN
  • Anrechenbarkeit bei facheinschlägigen Fachhochschulen bis zu einem Jahr
  • Ingenieurtitel nach 3 Jahren Praxis
    ! mit Gleichstellung Bachelor (NQR 6) !
  • Berechtigung zum Betreiben eines Planungsbüros nach 5 Jahren Berufspraxis
  • Entfall von Prüfungsteilen (Modul 1) bei der Baumeister- und Zimmermeisterprüfung
  • Selbstständige Ausübung reglementierter Berufe:Mit Praxisnachweis: Wärme, Kälte, Schall und Branddämmer; Denkmal, Fassaden- und Gebäudereiniger.Nach erfolgreich bestandener Befähigungsnachweisprüfung: Baumeister, Bau-, Brunnen-, Zimmer- und Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeuger und Terrazzomacher, Technisches Büro, Stukkateure und Trockenausbauer.

Berechtigungen nach Abschluss Fachschule:

  • Bautechniker mit Lehrabschlussgleichstellung zu Maurer 
  • Berechtigung zum Besuch eines 2,5-jährigen Aufbaulehrganges Bautechnik, der mit der Reife- und Diplomprüfung abschließt. Damit erlangt man als AbsolventIn Universitätsreife und Ingenieurberechtigung.
  • Zugang zur Berufsreifeprüfung
  • Erleichterter Zugang zu Meisterprüfungen: z.B:
    Baumeisterprüfung:
    – Umfang: Modul 1 mit Bautechnischen Grundlagen, Bautechnologie 2,
    sowie Module 2 und 3 (Bautechnologie 1 entfällt)
    -Anmeldung Baumeistergewerbe nach 6 Jahren Praxis möglich.
    Zimmermeisterprüfung:
    – Umfang: Modul 1 mit Bautechnologie 1 und 2,
    sowie Module 2 und 3
  • Ausübung der Freien Gewerbe „Abdichter gegen Feuchtigkeit und Druckwasser“, „Betonwarenerzeuger“, „Lohnzeichenbüro“ „Asphaltierer“ sowie weiterer freier Gewerbe ab der Volljährigkeit möglich!
  • Ausübung von Teilgewerben:
    Betonbohren und -schneiden: nach 1-jähriger fachlicher Tätigkeit
    Erdbau: Nach mindestens 2-jähriger fachlicher Tätigkeit
  • Erleichterungen für die Erlangung der Berechtigung zur Ausübung der Handwerke „Bodenleger“, „Pflasterer“, „Dachdecker“, „Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer“, „Stukkateure und Trockenausbauer“, „Fassaden- und Gebäudereiniger“.